Versicherungsschutz 'Selbständig Erwerbende'

Auszug aus dem Bundesamt für Sozialversicherungen BSV:

Als selbstständig erwerbende Person sind Sie nach wie vor im Rahmen der AHV und IV versichert und können bei Militärdienst Erwerbsausfallentschädigung beantragen. Seit 2005 leistet die EO auch den Erwerbsersatz an Mütter.

Bei anderen Versicherungen sind sie nicht mehr obligatorisch versichert. Empfehlenswert ist jedoch, eine freiwillige Versicherung gegen Unfall im Rahmen des Unfallversicherungsgesetzes. Prüfenswert ist im Weiteren der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung, die im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld entrichtet und damit auch Ihre Geschäftskosten tragen hilft. Sie können sich auch unter bestimmten Bedingungen in der beruflichen Vorsorge versichern. Für die Altersvorsorge steht Ihnen auch die 3.Säule offen, in die Sie bis zu einem bestimmten Betrag steuerbefreit Einzahlungen vornehmen können.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.bsv.admin.ch


30.07.2019
von:Denise